Allgemeine Geschäftsbedingungen von MargenHeld GmbH,
An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MargenHeld GmbH („MH“) und ihren Kunden („Auftraggeber“), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(2) MH schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn MH deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen in Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsgegenstand
(1) MH erbringt Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung, KI-gestützte Systeme, digitale Workflows und verwandte Beratungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(3) MH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
§3 Einsatz von Dritt-Tools
(1) MH ist berechtigt, bei der Leistungserbringung spezialisierte technische Dienstleister und Dritt-Tools einzusetzen (z. B. für Hosting, KI-Verarbeitung, Workflow-Automatisierung oder Medienproduktion).
(2) Änderungen, Ausfälle oder Preisanpassungen dieser Drittanbieter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von MH.
§4 Pflichten von MH
(1) MH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
(2) MH bleibt in der Ausführung der Leistungen frei, hat aber auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen.
§5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Systeme und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (z. B. Datenschutz, Urheber-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht sowie AI-Act).
(3) Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen, bleibt die Vergütungspflicht des Auftraggebers unberührt.
(4) Nach Projektabschluss liegt die Verantwortung für die Nutzung der Systeme beim Auftraggeber.
§6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
§7 Haftung
(1) MH haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MH nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung von MH ist der Höhe nach auf den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Gesamtpreis begrenzt.
(5) MH haftet nicht für Störungen durch höhere Gewalt oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von MH liegen.
§8 Besondere Regelungen zu KI-Systemen
(1) MH erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen beim Einsatz von KI-gestützten Tools. Die Entscheidung über Nutzung und Datenverarbeitung liegt allein beim Auftraggeber.
(2) MH übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Fehler oder rechtliche Unzulässigkeit von Dritt-Tools.
(3) Der Auftraggeber stellt MH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen oder grob fehlerhaften Nutzung der implementierten Systeme durch den Auftraggeber beruhen.
§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für Festpreise folgendes Zahlungsmodell:
50 % der Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss,
25 % innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Leistungserbringung,
25 % innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Leistungserbringung.
(3) Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(6) MH ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.
§10 Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MH.
§11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle Schutz- und Urheberrechte an den durch MH erstellten Inhalten, Konzepten, Workflows, Texten, Bildern, Videos oder sonstigen Leistungen verbleiben bei MH, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das ausschließlich für die vertragsgemäße Nutzung und für den eigenen Geschäftsbetrieb gilt.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von MH.
§12 Referenznennung
MH ist berechtigt, den Namen, das Logo und eine Kurzbeschreibung des Projekts des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dies kann in Präsentationen, auf der Website, in Social Media oder in sonstigen Marketingmaterialien erfolgen.
§13 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektbezogene Verträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung. Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Bei laufenden Leistungen mit monatlicher Vergütung gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(4) Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen in jedem Fall zu vergüten.
§14 Datenschutz und AVV
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gilt zusätzlich der jeweils beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MH.
AGB Stand: September 2025
MargenHeld GmbH – An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth